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Die Grund-Regeln des cl-VerfahrensZu Beginn des cl-Verfahrens
schliessen die Parteien und ihre AnwältInnen zu viert
eine verbindliche Vereinbarung ab, in welchen sie sich
gemeinsam auf die cl-Regeln verpflichten. Im Zentrum stehen
folgende Grundsätze:
- Kern der cl-Arbeit ist der Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit. Die Parteien
versprechen, kein Gericht anzurufen, solange das cl-Verfahren läuft.
- Die Parteien verpflichten sich auf die Grundsätze von Treu und Glauben,
Fairness und gegenseitigem Respekt. Alle Informationen werden umfassend offengelegt.
Versehen der Gegenseite werden nicht ausgenützt.
- Die AnwältInnen drohen nicht mit gerichtlichen Schritten und leiten keine
ein.
- Die AnwältInnen legen das Mandat nieder, wenn ihre Partei sich nicht
an die cl-Vereinbarung hält.
- Kommt keine Einigung zustande, so sind die Anwaltsmandate beendet. Die AnwältInnen
verpflichten sich für alle Zukunft, ihre Partei nicht gegen die andere
Partei zu vertreten in einem Gerichts-Verfahren, dass mit dem Gegenstand der
cl-Verhandlungen zu tun hat.
Einzelheiten sind aus dem
Volltext der cl-Vereinbarung
und der cl-Anwaltsvollmacht
ersichtlich.
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Grundausbildung in Collaborative Practice / Collaborative
Law am 11. und 12.11.2011>> weiter
März 2011
Wechsel im Präsidium>> weiter
Beobachter 01/08
Scheidung: Auf dass der Anwalt euch gütlich trennt>> weiter
Links
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