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kooperatives Anwaltsverfahren
Schatten

Die Grund-Regeln des cl-Verfahrens

Zu Beginn des cl-Verfahrens schliessen die Parteien und ihre AnwältInnen zu viert eine verbindliche Vereinbarung ab, in welchen sie sich gemeinsam auf die cl-Regeln verpflichten. Im Zentrum stehen folgende Grundsätze:
  1. Kern der cl-Arbeit ist der Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit. Die Parteien versprechen, kein Gericht anzurufen, solange das cl-Verfahren läuft.
  2. Die Parteien verpflichten sich auf die Grundsätze von Treu und Glauben, Fairness und gegenseitigem Respekt. Alle Informationen werden umfassend offengelegt. Versehen der Gegenseite werden nicht ausgenützt.
  3. Die AnwältInnen drohen nicht mit gerichtlichen Schritten und leiten keine ein.
  4. Die AnwältInnen legen das Mandat nieder, wenn ihre Partei sich nicht an die cl-Vereinbarung hält.
  5. Kommt keine Einigung zustande, so sind die Anwaltsmandate beendet. Die AnwältInnen verpflichten sich für alle Zukunft, ihre Partei nicht gegen die andere Partei zu vertreten in einem Gerichts-Verfahren, dass mit dem Gegenstand der cl-Verhandlungen zu tun hat.
Einzelheiten sind aus dem Volltext der cl-Vereinbarung und der cl-Anwaltsvollmacht ersichtlich.
Respekt und Fairness
Grundausbildung in Collaborative Practice / Collaborative Law am 11. und 12.11.2011>> weiter

März 2011
Wechsel im Präsidium>> weiter

Beobachter 01/08
Scheidung: Auf dass der Anwalt euch gütlich trennt>> weiter


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