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Was ist cl?
Collaborative Law (cl) ist ein anwaltlich betreutes, strikt aussergerichtliches
Konfliktlösungsverfahren. Es füllt die Lücke
zwischen der Anwaltsmediation und der herkömmlichen
Anwaltsvertretung. Das Verfahren wurde geschaffen für
Parteien, die ihren Rechtskonflikt gütlich und
autonom beilegen wollen, aber aus sachlichen oder persönlichen Gründen keine Mediation
wünschen.
Im Unterschied zur Mediation gibt es im cl-Verfahren
keinen gemeinsam beauftragten Vermittler. Jede Konfliktpartei
hat bei den (im mediativen Geist geführten) direkten
Verhandlungen mit der Gegenseite immer ihren Anwalt
oder ihre Anwältin zur Seite, mit dem oder mit
der ein Gespräch unter vier Augen jederzeit möglich
ist.
Von der klassischen Anwaltsvertretung (auch von den
klassischen Vergleichsgesprächen) unterscheidet
sich das cl-Verfahren durch den schriftlichen Vertrag,
den die Parteien und ihre Rechtsvertreter zu Beginn
miteinander abschliessen. Darin verpflichten sich
alle, ausschliesslich nach einer aussergerichtlichen
Lösung
zu suchen und mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens
nicht einmal zu drohen. Der cl-Anwalt bzw. die cl-Anwältin
wird für seinen Klienten in der verhandelten
Angelegenheit nicht vor Gericht gehen, auch wenn
es zu keiner Lösung
kommt. Die Verpflichtung zur Offenheit ist ein weiteres
wesentliches Merkmal des cl-Verfahrens. Damit das
Verhandlungsvertrauen nicht missbraucht werden
kann, müssen auf beiden
Seiten Anwälte bzw. Anwältinnen stehen, die
sich dem strengen Verhaltenskodex des Schweizerischen
Vereins für Collaborative Law (SVCL) unterworfen
haben.
Die Konfliktbearbeitung im cl-Verfahren ist für
die meisten Rechtsgebiete geeignet.
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Grundausbildung in Collaborative Practice / Collaborative
Law am 11. und 12.11.2011>> weiter
März 2011
Wechsel im Präsidium>> weiter
Beobachter 01/08
Scheidung: Auf dass der Anwalt euch gütlich trennt>> weiter
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