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kooperatives Anwaltsverfahren
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Was ist cl?

Collaborative Law (cl) ist ein anwaltlich betreutes, strikt aussergerichtliches Konfliktlösungsverfahren. Es füllt die Lücke zwischen der Anwaltsmediation und der herkömmlichen Anwaltsvertretung. Das Verfahren wurde geschaffen für Parteien, die ihren Rechtskonflikt gütlich und autonom beilegen wollen, aber aus sachlichen oder persönlichen Gründen keine Mediation wünschen.

Im Unterschied zur Mediation gibt es im cl-Verfahren keinen gemeinsam beauftragten Vermittler. Jede Konfliktpartei hat bei den (im mediativen Geist geführten) direkten Verhandlungen mit der Gegenseite immer ihren Anwalt oder ihre Anwältin zur Seite, mit dem oder mit der ein Gespräch unter vier Augen jederzeit möglich ist.

Von der klassischen Anwaltsvertretung (auch von den klassischen Vergleichsgesprächen) unterscheidet sich das cl-Verfahren durch den schriftlichen Vertrag, den die Parteien und ihre Rechtsvertreter zu Beginn miteinander abschliessen. Darin verpflichten sich alle, ausschliesslich nach einer aussergerichtlichen Lösung zu suchen und mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens nicht einmal zu drohen. Der cl-Anwalt bzw. die cl-Anwältin wird für seinen Klienten in der verhandelten Angelegenheit nicht vor Gericht gehen, auch wenn es zu keiner Lösung kommt. Die Verpflichtung zur Offenheit ist ein weiteres wesentliches Merkmal des cl-Verfahrens. Damit das Verhandlungsvertrauen nicht missbraucht werden kann, müssen auf beiden Seiten Anwälte bzw. Anwältinnen stehen, die sich dem strengen Verhaltenskodex des Schweizerischen Vereins für Collaborative Law (SVCL) unterworfen haben.

Die Konfliktbearbeitung im cl-Verfahren ist für die meisten Rechtsgebiete geeignet.


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